Sie sind durch einen Erbfall zum Miteigentümer einer Immobilie geworden?
Oftmals ist das Versterben von Angehörigen mit einem Erbfall von Grundbesitz einhergehend. Und immer wieder führt dieser schicksalhafte Moment zu Problemen. Neben der Trauerbewältigung und Aufarbeitung des Nachlasses kommt es häufig zu Unstimmigkeiten innerhalb der Familie bzw. Erbengemeinschaft.
Verschiedene Ansichten im Zusammenhang mit der Verwertung der Immobilie führen regelmäßig zu streitigen Auseinandersetzungen, welche nicht selten vor Gericht enden und dann zur Zwangsversteigerung führen.
Dies hat aber für ALLE ERBEN Nachteile. Die juristische Auseinandersetzung der Bruchteilseigner kann sich nicht nur über Jahre hinziehen, auch die Kosten für Anwalt, Gericht und gerichtliche Gutachten lassen das Erbe dahinschmelzen. Denn letztendlich ist auch die Versteigerung unter Zwang nicht mit einem "normalen" Verkauf unter Nutzung von Marketingstrategien zu vergleichen.
Durch die Zeit, die diese Auseinandersetzung in Anspruch nimmt kommt es auch zu Vermögenverlust durch mangelnde Pflege und Instandhaltung des häufig leerstehenden Objektes.
Anwaltskosten, Gerichtskosten, Kosten für den (gerichtlich bestellten) Gutachter, sowie die Abwertung des Grundbesitzes durch Leerstand und mangelhafte Bewirtschaftung innerhalb der Zeit der Auseinandersetzung, sowie ein eingeschränktes Marketing bei der Veräußerung summieren sich zu einer bedauerlichen Summe.
Nutzen Sie unsere Erfahrung, Kompetenz und unser Einfühlungsvermögen:
Wir vermitteln innerhalb der Erbengemeinschaft. Bei einem Round-Table bringen wir mit viel Kompetenz und Empathie die Erben wieder auf einen "gemeinsamen Nenner". Wir sind gute Mediatoren, die sich die erforderliche Zeit nehmen, alle Erben anzuhören und deren Beweggründe im Zusammenhang ihrer Positionierung zu verstehen.
So können wir immer wieder erfolgreich, zerstrittene und in ihrem Handeln festgefahrene Erbengemeinschaften zu einem positiven Auseinanderkommen verhelfen und beachtliches Vermögen retten.
Nehmen Sie uns gerne für ein unverbindliches Erben-Gespräch in Anspruch: +49 (0)2202 9277412